Bei der Eingabe einer Nachricht erhebt die Meldestelle keine personenbezogenen Daten von Ihnen.
Sie haben ferner die Möglichkeit, Ihre Nachricht über das Kommunikationstool ohne Angaben zu Ihrer Identität zu senden. Soweit Sie aber solche Angaben machen oder Sie anhand mitgeteilter Informationen identifizierbar sind, verarbeitet die Meldestelle Ihre personenbezogenen Daten. Es ist zudem nicht ausgeschlossen, dass bei Bearbeitung Ihrer Nachricht durch Angaben mit unmittelbaren oder mittelbaren Identifikationspotenzial auf Ihre Person rückgeschlossen werden kann. Achten Sie also bitte darauf, was Sie mitteilen, wenn Sie keinen Personenbezug zu sich herstellen lassen möchten.
Alle Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig.
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet die Meldestelle, um eine Rückmeldung nach Eingang Ihrer Nachricht zu geben, oder zur Kontaktaufnahme, falls dies zur Aufklärung und Weiterverfolgung Ihrer Nachricht erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Ihre Nachricht wird an die zuständige Abteilung des Unternehmens weitergeleitet (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Sie werden spätestens binnen drei Monaten nach Eingangsbestätigung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und Gründe für diese Folgemaßnahmen unterrichtet (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Das berechtigte Interesse ist dabei die Durchführung des Verfahrens gemäß den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1937 bzgl. Meldungen.
Das Kommunikationstool ist aktuell nur für Arbeitnehmer Ihres Unternehmens vorgesehen. Als Pflichtangabe muss daher aus Gründen der Zuordenbarkeit Ihrer Nachricht eine Mitteilung über Ihren Arbeitgeber durch Angabe der sog. „Unternehmens-ID“ erfolgen (vgl. Informationsseite des Kommunikationstools). Ohne diese Angabe kann Ihre Nachricht nicht bearbeitet werden.