Informationen über externe Meldeverfahren

Es existieren auch sog. externe Meldestellen, z.B. die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Bitte wenden Sie sich aber bevorzugt an hiesige (interne) Meldestelle, die von Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung betrieben wird (also über das sichere Kontaktformular). Meist kann der Verstoß über die hiesige (interne) Meldestelle nämlich am schnellsten untersucht und abgestellt werden. Weitere Informationen zu externen Meldestellen hält die Meldestelle auf Anfrage bereit.