Wir weisen Sie darauf hin, dass es auch sog. externe Meldestellen gibt, an die Sie Informationen über einen Verstoß melden können. Sie können wählen, ob Sie sich an die interne oder eine externe Meldestelle wenden. Insbesondere wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Bitte wenden Sie sich aber bevorzugt an die interne Meldestelle, die von Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung betrieben wird (also über das sichere Kommunikationstool). In den meisten Fällen kann ein Verstoß über die interne Meldestelle nämlich schneller untersucht und abgestellt werden.
Einschlägige externe Meldestellen und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Folgenden verlinkt. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den einzelnen Zuständigkeiten sowie über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien:
Zentrale externe Meldestelle des Bundes (§ 19 HinSchG): Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Die externe Meldestelle des Bundes ist zuständig, soweit nicht eine externe Meldestelle nach den §§ 20-23 HinSchG (dazu nachfolgend) zuständig ist.
Bei Unzuständigkeit der externen Meldestelle des Bundes wird die Meldung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Externe Meldestellen der Länder betreffend die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen (§ 20 HinSchG):
Die externe Meldestelle des Bundes für den Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht ist insbesondere zuständig für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die externe Meldestelle des Bundes für den Bereich des Wettbewerbsrechts ist insbesondere zuständig für Hinweise auf Verstöße im Bereich Kartellverbot, missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen sowie auf verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act).
Für Meldungen betreffend Verstöße innerhalb der externen Meldestelle des Bundes (§ 23 Abs. 1 HinSchG iVm § 7 HEMBV) können Sie sich wenden an: Bundeskartellamt – Externe MeldestelleFür Meldungen betreffend Verstöße innerhalb der externen Meldestellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Bundeskartellamts und die externen Meldestellen der Länder (§ 23 Abs. 2 HinSchG) können Sie sich wenden an: Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz